Das Working Holiday Visum bietet für angehende australische Tierpfleger die besten Möglichkeiten, denn Arbeiten ist mit diesem Visum in Australien erlaubt, es gibt allerdings die Einschränkung, den Arbeitgeber nach sechs Monaten zu wechseln. Generell soll der Lohn nur die Ausgaben für die Reisen durchs Land decken, daher auch der Name „Working Holiday“. Auch Wochenendtrips zu nahe gelegenen Städten zählen dazu, somit lässt sich die Entdeckung des Landes sehr gut mit der Arbeit verbinden.
Beim Visumsantrag muss der Bewerber mindestens 18 und nicht älter als 31 Jahre alt sein. Ab Ausstellungszeit hat man 12 Monate Zeit um einzureisen, die bewilligte Aufenthaltsdauer beträgt dann weitere 12 Monate. Während dieser Zeit darf man beliebig oft ein- und ausreisen.
Momentan kostet die Beantragung des Visa 245 AU$, auch wenn das Visum nicht bewilligt wird, wird der Betrag nicht zurückgezahlt. Am ersten Juli jedes Jahres werden die Kosten vom Immigrationsservice überprüft und möglicherweise erhöht, aktuelle Informationen gibt es immer online auf der Seite des australischen Amts für Immigration und Bürgerschaft. Hier kann das Visum auch online beantragt werden.
Um sicherzugehen, dass die Beantragung bewilligt wird, gilt es, einige Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören gesundheitliche Unversehrtheit, die möglicherweise mit einem Gesundheitszeugnis bestätigt werden muss, finanzielle Sicherheit, hier werden Rücklagen von 5000 AU$ genannt, die mit einem Kontoauszug bestätigt werden, und charakterliche Eigenschaften. Letztere werden durch einen Fragebogen bei der Beantragung überprüft, es werden beispielsweise Fragen zu einem möglichen kriminellen Hintergrund gestellt. Auch der Gesundheitszustand wird vorerst nur über den Fragebogen überprüft, der Kontoauszug sollte zum Flughafen mitgebracht werden, hier kann auch ein gültiges Rückflugticket ausreichen. Außerdem wird eine Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes dringend empfohlen.
Für die Beantragung wird zudem der Reisepass benötigt, der möglicherweise erst noch bei der Gemeinde bestellt werden muss. Der deutsche Personalausweis reicht nicht zur Beantragung des Working Holiday Visa aus. Es ist wichtig, genügend Zeit einzuplanen, um alle Formalien erledigen zu können. Allein die Bewilligung des Visums dauert mindestens sechs Tage.